Finanz- und Anlagenbuchhaltung für Gewerbe und Freiberufler

Die Finanzbuchhaltung oder auch Finanzbuchführung (kurz FIBU) ist der wohl wichtigste Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Nur auf der Grundlage einer zeitnahen und aussagekräftigen Buchhaltung mit detaillierten Auswertungen ist man in der Lage, die betriebswirtschaftliche Entwicklung zu erkennen und zu beurteilen.

Ob Standard- oder Spezialkontenrahmen, ob Freiberufler, Landwirt oder Kapitalgesellschaft. Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung optimal nach aktuellsten gesetzlichen Vorschriften.

Ergebnisse der Finanzbuchführung können auf Wunsch weiter analysiert und verarbeitet werden

Zu den Weiterführungen zählen unter anderem:

  • Erstellung einer aussagekräftigen Kostenrechnung

  • Bilanzanalyse mit den wichtigsten Kennzahlen bis zum vollständigen Rating nach Basel II

  • Vorausschauende mehrjährige Steuerplanung aufgrund des Buchhaltungsergebnisses und der persönlichen Steuerdaten

  • Erstellung der offenen Posten, von der einfachen Fälligkeitsübersicht bis zum kompletten Forderungsmanagement mit Mahnwesen

Betriebswirtschaftliche Analyse und Optimierung

Stärken und Schwächen werden im Rahmen unserer betriebswirtschaftlichen Analyse erkannt und geben Ihnen die Chance zur schnellen Reaktion und Optimierung. Profitieren Sie von den Fachkenntnissen unseres Personals.

Ob Standard- oder Spezialkontenrahmen, ob Freiberufler, Landwirt oder Kapitalgesellschaft. Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung optimal nach aktuellsten gesetzlichen Vorschriften.

Anlagenbuchhaltung in Mecklenburg Vorpommern

Wir erstellen im Rahmen der Buchführung auch die Anlagenbuchhaltung. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften einzeln erfasst und auf die voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden, unabhängig davon, ob Sie bilanzierungspflichtig sind oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Die Anlagenbuchhaltung gibt Aufschluss über den Umfang und das Alter des Anlagevermögens.

Unser Angebot für die Anlagenbuchführung:

  • Führung der Inventarliste

  • Monatliche Berechnung der Zu- und Abgänge sowie der Abschreibung

  • Abstimmung der Buchwerte zwischen Anlagen– und Finanzbuchhaltung

  • Übergabe der Werte an die Finanzbuchhaltung

  • Erstellung des Anlagespiegels

Zu den Tätigkeiten im Rahmen der Buchhaltung gehören auch Tätigkeiten welche der Berufsgruppe der steuerberatenden Berufe vorbehalten sind, beispielsweise:

  • Einrichtung der Buchführung

  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung

Sie haben noch Fragen oder sind interessiert? - Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie gerne einen Termin -

Steuerkanzlei Rostock

Steuerkanzlei Tribsees

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