Jahresabschlüsse für Gewerbe und Freiberufler
Ihr Jahresabschluss dient nicht nur als Grundlage für die Berechnung Ihrer persönlichen Steuerlast, er ist auch Spiegelbild Ihres betriebswirtschaftlichen Erfolgs im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Für das Rating Ihrer Firma und die Vergabe von Krediten dient er als wichtige Informationsquelle für die Banken.
Unsere Leistungen zum Thema Jahresabschlüsse:
Handelsbilanz/Steuerbilanz, Einnahmenüberschussrechnung
Sonderbilanzen/ Ergänzungsbilanzen
Plausibilitätsbeurteilung nach § 18 KWG
Kapitalkontenentwicklung
Mehrjahresvergleich
grafische Aufbereitung der betriebswirtschaftlichen Werte
Umsatzsteuerjahreserklärung
Gewerbesteuererklärung
Körperschaftsteuererklärung
GuV & Jahresabschlüsse für Offenlegungszwecke beim elektronischen Bundesanzeiger
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehören die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse für Offenlegungszwecke unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und reichen diese auf Wunsch in Ihrem Auftrag beim elektronischen Bundesanzeiger ein.