Jahresabschlüsse für Gewerbe und Freiberufler

Ihr Jahresabschluss dient nicht nur als Grundlage für die Berechnung Ihrer persönlichen Steuerlast, er ist auch Spiegelbild Ihres betriebswirtschaftlichen Erfolgs im vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Für das Rating Ihrer Firma und die Vergabe von Krediten dient er als wichtige Informationsquelle für die Banken.

Unsere Leistungen zum Thema Jahresabschlüsse:

  • Handelsbilanz/Steuerbilanz, Einnahmenüberschussrechnung

  • Sonderbilanzen/ Ergänzungsbilanzen

  • Plausibilitätsbeurteilung nach § 18 KWG

  • Kapitalkontenentwicklung

  • Mehrjahresvergleich

  • grafische Aufbereitung der betriebswirtschaftlichen Werte

  • Umsatzsteuerjahreserklärung

  • Gewerbesteuererklärung

  • Körperschaftsteuererklärung

GuV & Jahresabschlüsse für Offenlegungszwecke beim elektronischen Bundesanzeiger

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gehören die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresabschluss. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) haben zusätzlich die Pflicht, einen Anhang sowie einen Lagebericht zu veröffentlichen. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse für Offenlegungszwecke unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und reichen diese auf Wunsch in Ihrem Auftrag beim elektronischen Bundesanzeiger ein.

Sie haben noch Fragen oder sind interessiert? - Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie gerne einen Termin -

Steuerkanzlei Rostock

Steuerkanzlei Tribsees

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